Der Pfarrkirchenrat ist betraut mit den finanziellen Angelegenheiten der Pfarre sowie mit den damit verbundenen Vermögensangelegenheiten. Er ist zugleich die rechtliche und zeichnungsberechtigte Vertretung der Pfarre bei den öffentlichen Stellen (Gemeinde, Land, Bund).
Der Pfarrkirchenrat trifft sich jährlich zu 2 - 3 Sitzungen, wobei auch der Rechnungsabschluss (Kirchenrechnung) bestätigt wird. Der Pfarrer ist der Vorsitzende des Pfarrkichenrates, die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte seinen Stellvertreter, ihren Obmann.
Mitglieder des Pfarrkirchenrates:
P. Florian Ehebruster (Vorsitzender)
Josef Aigner (Vorsitzender-Stellvertreter)
Gerhard Bleiner
Stefan Brandstätter
Erich Gruber
Leopoldine Schatz (Schriftführerin)